Gem 2.0.3.5 ist dieser radioaktive Stoff in einem freigestellten Versandstck, der giftige und tzende Eigenschaften besitzt, der Klasse 6.1 mit den Zusatzgefahren der Radioaktivitt und der tzwirkung zugeordnet.

Uranhexafluorid darf dieser Eintragung nur zugeordnet werden, wenn die Vorschriften in 2.7.2.4.1.2, 2.7.2.4.1.5, 2.7.2.4.5.2 und fr spaltbare freigestellte Stoffe in 2.7.2.3.5 erfllt sind.

Zustzlich zu den fr die Befrderung von Stoffen der Klasse 6.1 mit einer Zusatzgefahr der tzwirkung anwendbaren Vorschriften gelten die Vorschriften in 5.1.3.2, 5.1.5.2.2, 5.1.5.4.1.2, 7.1.4.5.9, 7.1.4.5.10, 7.1.4.5.12 und 7.8.4.1 bis 7.8.4.6.

Das Anbringen eines Gefahrzettels der Klasse 7 ist nicht erforderlich.